W wie Wirtschaftsförderung

Wirtschaftsförderung ist gerade in einer strukturschwachen Region wie dem Landkreis Helmstedt – und hier aufgrund der Lage insbesondere im Südkreis – bitter nötig, um ein lebenswertes Wohn- und Arbeitsumfeld zu schaffen. Wirtschaftsförderung soll Arbeitsplätze schaffen oder zumindest sichern und mittelfristig Steuereinnahmen generieren.

Leider ist von Wirtschaftsförderung in Schöningen kaum etwas zu spüren. Eher das Gegenteil ist der Fall: Gewerbegebiete wie “An der Grasmühle”, welche noch vor der Jahrtausendwende ausgewiesen wurden, sind nach wie vor nahezu ungenutzt oder füllen sich erst seit neuestem, wie es nun am Galgenberg der Fall ist. Tatsächlich findet nicht einmal eine Vermarktung der Flächen statt.

Auch auf Kreisebene ist die Wirtschaftsförderung ausbaufähig. Zwar gab und gibt es immer wieder kleinere bis mittelgroße Projekte, mit denen Gewerbeansiedlungen oder Erweiterungen bestehender Betriebe gefördert wurden, doch der große Wurf ist bislang nicht gelungen. Neuere Ideen werden aktuell zwar entwickelt, doch der Südkreis bleibt dabei außen vor. In gewisser Weise scheinen die A2 und die B1 heimliche Grenzen zu sein, die man bei der Wirtschaftsförderung nur ungern überschreitet.

Wir wollen uns dafür einsetzen, dass die regionale Wirtschaftsförderung zukünftig effektiv betrieben wird und Früchte tragen kann. Ebenso darf der Südkreis generell nicht hinter die übrigen Städte und Gemeinden des Landkreises zurückfallen.

B wie Bevölkerungsschwund

Die Einwohnerzahl Schöningens ist in den vergangenen zwei Jahrzehnten erheblich zurückgegangen. Von über 15.000 Einwohnern Anfang der neunziger Jahre sind es nun inzwischen unter 12.000; das macht einen Einwohnerverlust von 20 % in zwei Jahrzehnten aus. Die Gründe dafür sind vielfältig: Überalterung, berufsbedingter Wegzug der jüngeren aufgrund schlechter Arbeitsperspektiven, eine generell geringen Attraktivität als Wohnstandort und einige Dinge mehr sind Teil dieses Problems und hängen letztlich an vielen Ecken und Enden voneinander ab.

Hier gilt es, Lösungen nicht nur zu suchen, sondern auch zu finden, neue Ideen zu entwickeln und letztlich auch umzusetzen. Anders wird die Abwärtsspirale in der demografischen Stadtentwicklung – und daraus resultierend auch der allgemeinen Stadtentwicklung – nicht aufzuhalten sein.

Wir wollen uns mit neuen und frischen Ideen dafür einsetzten, diese Probleme anzupacken.

H wie Haushalt

Der kommunale Haushalt bestimmt den finanziellen Handlungsspielraum einer Verwaltung. In Zeiten knapper Kassen können die Kommunen jedoch nicht mehr frei entscheiden; der Haushalt einer Verwaltung muss von der Aufsichtsbehörde genehmigt werden, damit die darin niedergeschrieben Planungen überhaupt durchgeführt werden dürfen. Für die kreisangehörigen Gemeinden wie die Stadt Schöningen, die Samtgemeinde Heeseberg nebst Mitgliedsgemeinden usw. ist die Genehmigungsbehörde der Landkreis; für die Genehmigung des Kreishaushalts ist das Land zuständig.

Das niedersächsische Kommunalverfassungsrecht wurde vor einigen Jahren dahingehend geändert, dass die Gemeinden nunmehr ihre finanziellen Angelegenheiten nach Art der kaufmännischen Buchführung abzuwickeln haben. Dazu gehören Jahresabschlüsse und Bilanzen. Tatsächlich liegen diese Jahresabschlüsse im Falle der Stadt Schöningen mittlerweile für mehrere Jahre nicht vor, so dass von Seiten des Landkreis angeblich bereits die Nichtgenehmigung zukünftiger Haushalte erwogen wird. Dies würde bedeuten, dass die Stadt nur noch Ausgaben tätigen darf, zu denen sie gesetzlich oder vertraglich verpflichtet ist. Bau- und Sanierungsmaßnahmen, Zuschüsse an Vereine und vergleichbare Zahlungen wäre dann nicht mehr möglich – und würden die Lebensqualität zumindest vorübergehend einschränken.

Leider wurde dieses Problem, obwohl es sich dabei um eine gesetzliche Pflichtaufgabe handelt, in der Vergangenheit von Rat und Verwaltung nur halbherzig angegangen – mit noch unabsehbaren Folgen.

Wir wollen daher dafür Sorge tragen, dass diesen Bearbeitungsrückstände schnellstmöglich durch geeignete Maßnahmen begegnet wird, damit die finanzielle Handlungsfähigkeit erhalten bleibt und darüber hinaus möglichst verbessert wird.

T wie Transparenz

Die Entscheidungen in der Kommunalpolitik sind für den Bürger nicht immer leicht nachvollziehbar. Zwar sind die Sitzungen der Ausschüsse und des Rates in der Regel schon von Gesetzes wegen öffentlich, doch nur die wenigsten Bürger machen von dieser Möglichkeit gebrauch. Die Gründe dafür sind vielfältig; oft mag zwar Interesse vorhanden sein, doch berufliche, familiäre oder soziale Verpflichtungen stehen vielleicht einer Teilnahme entgegen.

Leider haben wir die Erfahrung machen müssen, dass auch eine nachträgliche Information der Bürger nur unzureichend erfolgt. Selbst wenn Informationen – gerade im Internetzeitalter auch online – bereitgestellt werden, sind diese zumeist nur schwer aufzufinden.

Wir wollen uns für mehr Transparenz in der Kommunalpolitik einsetzten, denn ein gewähltes Rats- oder Kreistagsmitglied sollte seine Wähler vertreten; nicht umsonst gibt es in unserer Sprache den Begriff Wählerauftrag. Dazu gehört aber auch, die Bürger über Entscheidungsprozesse und Ergebnisse der politischen Arbeit umfassend zu informieren, soweit nicht besondere gesetzliche Bestimmungen (insbesondere hinsichtlich des Datenschutzes) solches verbieten.

Verständnis für die Entscheidungen – die immerhin auf demokratischer Basis durch Mehrheitsentscheid gefällt werden – kann jedoch von den Bürgern nur erwartet werden, wenn sie nicht am Ende vor vollendete Tatsachen gestellt werden. Nur durch die Transparenz der politischen Arbeit kann auch eine Bürgernähe erreicht werden – und jeder Bürger hat die Chance, sich in den öffentlichen Sitzungen unter dem regelmäßigen Tagesordnungspunkt Bürgerfragestunde in gewissem Rahmen ins politische Geschehen und die Meinungsfindung einzubringen.