Der kommunale Haushalt bestimmt den finanziellen Handlungsspielraum einer Verwaltung. In Zeiten knapper Kassen können die Kommunen jedoch nicht mehr frei entscheiden; der Haushalt einer Verwaltung muss von der Aufsichtsbehörde genehmigt werden, damit die darin niedergeschrieben Planungen überhaupt durchgeführt werden dürfen. Für die kreisangehörigen Gemeinden wie die Stadt Schöningen, die Samtgemeinde Heeseberg nebst Mitgliedsgemeinden usw. ist die Genehmigungsbehörde der Landkreis; für die Genehmigung des Kreishaushalts ist das Land zuständig.
Das niedersächsische Kommunalverfassungsrecht wurde vor einigen Jahren dahingehend geändert, dass die Gemeinden nunmehr ihre finanziellen Angelegenheiten nach Art der kaufmännischen Buchführung abzuwickeln haben. Dazu gehören Jahresabschlüsse und Bilanzen. Tatsächlich liegen diese Jahresabschlüsse im Falle der Stadt Schöningen mittlerweile für mehrere Jahre nicht vor, so dass von Seiten des Landkreis angeblich bereits die Nichtgenehmigung zukünftiger Haushalte erwogen wird. Dies würde bedeuten, dass die Stadt nur noch Ausgaben tätigen darf, zu denen sie gesetzlich oder vertraglich verpflichtet ist. Bau- und Sanierungsmaßnahmen, Zuschüsse an Vereine und vergleichbare Zahlungen wäre dann nicht mehr möglich – und würden die Lebensqualität zumindest vorübergehend einschränken.
Leider wurde dieses Problem, obwohl es sich dabei um eine gesetzliche Pflichtaufgabe handelt, in der Vergangenheit von Rat und Verwaltung nur halbherzig angegangen – mit noch unabsehbaren Folgen.
Wir wollen daher dafür Sorge tragen, dass diesen Bearbeitungsrückstände schnellstmöglich durch geeignete Maßnahmen begegnet wird, damit die finanzielle Handlungsfähigkeit erhalten bleibt und darüber hinaus möglichst verbessert wird.